Hebammenpraxis in der Gutenbergstraße

Hebammen in Potsdam

Geburt, Geburtvorbereitung, Hausgeburt, Beleggeburt und Nachsorge. Anne Maier, Luise Richter, Marei Künicke und Nicole Zindeler


Kostenübernahme

Die Leistungen der Hebamme werden von den gesetzlichen, den freiwillig gesetzlichen und den privaten Krankenkassen übernommen ! Hierzu zählen auch Frauen die der freien Heilfürsorge angehören, wie z. B. Soldatinnen, Polizistinnen etc. 

Informieren Sie sich bei Ihrer Kasse oder Versicherung über besondere Leistungen (z.B. Übernahme der Rufbereitschaft) oder Leistungen, die nicht übernommen werden (v.a. bei Privatpatientinnen), da diese bei Inanspruchnahme selbst getragen werden müssen. 

Die Hebamme braucht lediglich die Chipkarte/Daten der Krankenkassenkarte der Frau und verrechnet dann automatisch ihre Leistungen mit der jeweiligen Krankenkasse nachdem Sie den Kontakt quittiert haben. 
Sie schließen mit der Hebammenpraxis einen Behandlungsvertrag ab. 

Privatversicherte sollten bitte vorher bei ihrer Kasse nachfragen, ob bzw.welche Hebammenleistung in Ihrem Vertrag verankert sind! 

Bei Soldatinnen muss für die jeweilige Leistung ein Rezept mit PK vorliegen, damit mit der zuständigen WBV abgerechnet werden kann. Die Rezepte bekommen Sie ohne Probleme bei Ihrem zuständigen Truppen/Fliegerarzt. 

Polizistinnen sind jenachdem, ob Sie verbeamtet oder im Angestelltenverhältnis angestellt sind, entweder über die Heilfürsorge mit Ihrer Personalnummer, Privat oder gesetzlich Kassenversichert, dies sollten Sie vorab ebenfalls klären. 
ggf. benötigen Sie das Behandlungsformular (LBV304a-04/05) Behandlungsausweis für ärztliche Behandlung. 

Beamtinnen, die beihilfeversichert sind, gelten als Privatversichert, daher gibt es hier keinerlei Probleme. 

Frauen die über Sozialämter laufen, müssen vor der Behandlung wegen Kostenübernahme anfragen und die Genehmigung vorlegen. Dies kann aber auch die Hebamme beim Erstgespräch mit der Sachbearbeiterin klären (Telefonnummer bitte mitbringen). 

Adoptivmütter und -väter haben Anspruch auf die Betreuung durch eine Hebamme, diese Leistungen werden, wie bei leiblichen Müttern, ebenfalls durch die Krankenkasse übernommen. 
Inzwischen gibt es leider ein neues Urteil zu Anspruch der Frau auf Hebammenhilfe bei Adoption. Danach hat die Frau, die ein Kind adoptiert oder in Pflege nimmt, keinen Anspruch auf Hebammenhilfe. 
Da es zwei unterschiedliche Urteile gibt, ist die Zahlung nicht mehr sicher. Daher lassen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse die Inanspruchnahme einer Hebamme und die Kostenübernahme bestätigen bzw. beantragen Sie diese. Die meisten Krankenkasse wollen die Kosten weiterhin übernehmen!